AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen | IT-STIER

Geschäftsbereich – Beratung / Dienstleistung

 

 

§ 1 Art und Umfang der Dienstleistungen

(1) IT-STIER erbringt Dienstleistungen zur Unterstützung des Kunden, Beratungen, Schulungen, Analysen sowie kundenindividuelle Anpassungen und ähnliches. Art, Ort, Zeit und Umfang der Dienstleistungen sind in dem jeweiligen Vertrag bestimmt.

 

(2) IT-STIER erbringt die Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag und nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Stand der Technik und durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist.

 

(3) IT-STIER ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.

 

(4) Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages.

 

 

§ 2 Mitwirkungsleistung des Kunden

Der Kunde wird IT-STIER bei der Erbringung der Dienstleistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihr insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Darüberhinausgehende Mitwirkungsleistungen bedürfen der gesonderten Vereinbarung. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden.

 

 

§ 3 Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen

IT-STIER räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Diese Rechte schließen die vereinbarten Zwischenergebnisse, Schulungsunterlagen und Hilfsmittel ein.

 

 

§ 4 Vergütung

Die Vergütung der Dienstleistung ist das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglich vereinbarten Leistung. Materialaufwand wird gesondert vergütet. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten der IT-STIER-Mitarbeiter werden wie Arbeitszeiten vergütet. Reisekosten und Spesen, welche IT-STIER Ihren im Rahmen dieser Leistungen eingesetzten Mitarbeitern nach der jeweiligen Reisekostenordnung von IT-STIER zu zahlen hat, werden dem Kunden weiterberechnet, wenn dies gesondert vertraglich vereinbart ist. Soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, sind in Angeboten genannte Gesamtpreise und -zeiten unverbindliche Schätzungen des nach fachmännischer Berechnung zu erwartenden Kosten- und Zeitaufwands. Die Vergütung für die Durchführung von Schulungs- und Beratungstage erfolgt nach dem vereinbarten Festpreis. Ein Tag umfasst 8 Std. inklusive Pausen. Zusätzlicher Zeitaufwand und Nebenkosten sind gesondert zu vergüten. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder schriftlich von IT-STIER anerkannt sind.

Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten, schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

 

§ 5 Qualitative Leistungsstörung

(1) Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat IT-STIER dies zu vertreten, ist IT-STIER verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb 2 Wochen nach Kenntnis.

 

(2) Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus von IT-STIER zu vertretenen Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat die IT-STIER Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksam werden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen.

 

 

§ 6 Zahlungsfristen/Verzug

Die Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Fälligkeit der Zahlung beginnt mit Rechnungsdatum. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist IT-STIER berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an die gesetzlichen Zinsen in Höhe von 8% p. a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. IT-STIER ist weiterhin zur Zurückhaltung ihrer Leistungen berechtigt sowie, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auszuführen.

 

 

§ 7 Freistellung von Rechtsmängeln

(1) Voraussetzung für die Rechtsmängelhaftung ist, dass IT-STIER vom Kunden schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach erster Kenntnis des Kunden von solchen Ansprüchen benachrichtigt worden ist. Weiter hat der Kunde IT-STIER alle Abwehr- und Vergleichsverhandlungen zu überlassen. Er hat dazu IT-STIER alle erforderlichen Ermächtigungen für gerichtliche oder außergerichtliche Maßnahmen zu erteilen. Er darf die Ansprüche des Dritten nicht ohne schriftliche Zustimmung von IT-STIER anerkennen, oder die Abwehr der Ansprüche durch IT-STIER in anderer Weise durch nicht mit IT-STIER abgestimmte Handlungen beeinflussen. Änderung oder Ersatz der Software bleibt IT-STIER in einem solchen Fall vorbehalten.

 

(2) Werden gegen den Kunden Ansprüche wegen Rechtsmängelhaftung geltend gemacht, so kann IT-STIER auf eigene Kosten die Dienstleistung in einem für den Kunden zumutbaren Umfang ändern oder ersetzen.

 

(3) Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorliegen einer Garantie oder zugesicherten Eigenschaft, arglistigem Verschweigen eines Rechtsmangels, bei Personenschäden sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

 

§ 8 Haftung

Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen IT-STIER, ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und ihre Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch solche aufgrund deliktischer Haftung, Pflichtverletzung und aus der Verletzung der in § 311 BGB aufgeführten Schuldverhältnisse, sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt.

IT-STIER haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen, die keine leitenden Angestellten sind, nur in Höhe der typischerweise vorhersehbaren Schäden.

Die Haftungsbeschränkungen gemäß Absatz 1-2 gelten nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, bei der Verletzung von Kardinalpflichten oder wenn auf Grund des Produkthaftungsgesetzes zwingend gehaftet wird. IT-STIER übernimmt keine Haftung für den mit der Erbringung der Dienstleistung bezweckten Erfolg.

Die Schadenersatzansprüche gegen den jeweils anderen Vertragspartner verjähren, wenn nicht wegen Vorsatz gehaftet wird, nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch, drei Jahre nach Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung.

Bei Verlust von Daten haftet IT-STIER nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.

 

 

 

 

 

 

 

§ 9 Datenschutz/Geheimhaltung

(1) IT-STIER erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erfüllung und Änderung des mit dem Kunden begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Eine Weitergabe der Daten erfolgt innerhalb der IT-STIER und an Dritte nur, soweit dies zur Erfüllung Ihrer Anforderungen und Wünsche, insbesondere zum Zwecke der Vertragsanbahnung und – abwicklung erforderlich ist. IT-STIER erhebt weiterhin personenbezogene Daten, um die Kunden und Interessenten über Produktneuheiten informieren zu können.

 

Der Kunde kann seine Einwilligung zur Speicherung personenbezogener Daten für die Zukunft jederzeit widerrufen.

Widerrufsempfänger ist IT-STIER, Hindenburgstraße 13d, 23879 Mölln.

 

(2) IT-STIER ist berechtigt die personenbezogenen Daten an die mit der zur Durchführung der vertraglichen Leistungen beauftragen Dritten gemäß § 1 Abs. 2 weiterzugeben.

 

(3) Der Kunde stellt sicher, dass IT-STIER alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für sie aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften über den Datenschutz und die IT-Sicherheit. Sollte die Durchführung einer Pflegeleistung oder einer Leistung im

 

Rahmen der Gewährleistung ohne Zugriff auf personenbezogene Daten durch IT-STIER oder dem jeweiligen Hersteller der Software nicht möglich sein, ist der Kunde darüber informiert, dass er gemäß den rechtlichen Vorgaben die betroffenen Personen darauf hinzuweisen hat, dass er ihre Daten an IT-STIER und/oder dem Hersteller der Software weitergibt oder diesen den Zugang zu ihren Daten ermöglicht.

(4) Der Kunde ist sich bewusst, dass er die Einwilligung der betroffenen Personen in geeigneter Form vor der Durchführung des Pflegeauftrages oder der Durchführung der Gewährleistung einzuholen hat. Der Kunde und

IT-STIER sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen,

 

Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und so weit nicht zur Vertragserfüllung erforderlich, nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten.

 

 

§ 10 Schlussbestimmungen

Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel und der Kündigung. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder ergänzungsbedürftigen Bestimmungen eine neue Regelung vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. § 139 BGB kommt nicht zur Anwendung. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen wird als Gerichtsstand Sitz der IT-STIER, derzeit Ratzeburg, vereinbart. IT-STIER ist jedoch berechtigt, den Kunden an dem für diesen allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen | IT-STIER

Geschäftsbereich Hardware

 

 

§ 1 Geltung der Bedingungen

(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der IT-STIER erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit widersprochen, d. h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.

 

(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

 

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.

 

(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

 

(3) Die Verkaufsangestellten der IT-STIER sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

 

(4) Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden. Dem Kunden wird jedoch die Möglichkeit geboten, bei Überschreitung seines Kreditlimits gegen Barzahlung Ware zu beziehen.

 

(5) Sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich einbezogen werden, gilt ein Vertrag als aufgelöst, sofern die Voraussetzungen von § 2 Ziffer 1 nicht vorliegen.

 

 

§ 3 Preise

(1) Soweit nichts anderes angegeben, hält sich IT-STIER an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 7 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

 

(2) Die Angebote der IT-STIER sind freibleibend und unverbindlich.

 

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

(1) Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch IT-STIER steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von IT-STIER durch Zulieferanten und Hersteller.

 

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die IT-STIER die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von IT-STIER zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen, Naturereignisse, gleichgültig ob diese Ereignisse bei IT-STIER, deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten), berechtigen IT-STIER, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten.

 

(3) Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag – soweit nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird IT-STIER von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich IT-STIER nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde.

 

(4) Sofern IT-STIER die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat und sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/4 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Netto-Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit der IT-STIER.

 

(5) IT-STIER ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug ist.

 

(6) Soweit das Datum unserer Lieferung oder Leistung auf unserer Rechnung nicht gesondert vermerkt ist, entspricht es dem Rechnungsdatum.

 

 

§ 5 Annahmeverzug

(1) Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist IT-STIER berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. IT-STIER kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.

 

(2) Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an IT-STIER als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Woche pauschal 1 % des Nettorechnungswertes, höchstens jedoch 30 Euro pro Woche, zu bezahlen – es sei denn der Käufer weist einen geringeren Schaden nach. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann IT-STIER den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern.

 

(3) Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert, auf schriftliches Abnahmeverlangen schweigt, oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann IT-STIER die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. IT-STIER ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 20% des vereinbarten Brutto-Kaufpreises – es sei denn der Käufer weist einen geringeren Schaden nach – oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

 

 

§ 6 Liefermenge/ Fehllieferung

Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der IT-STIER und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für richtige Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung. Des weiteren verpflichtet sich der Käufer bei versehentlich durch IT-STIER ohne Bestellung des Käufers gelieferte Waren spätestens innerhalb von 14 Tagen eine solche Fehllieferung schriftlich gegenüber IT-STIER anzuzeigen und die Waren zur Rückholung durch einen von IT-STIER zu beauftragenden Spediteur oder Transporteur bereit zu halten. Sollte eine solche schriftliche Anzeige einer Fehllieferung nicht oder nicht fristgerecht erfolgen, gilt diese als genehmigt, so dass der Käufer dazu verpflichtet ist, den üblichen und angemessenen Kaufpreis für die Ware an IT-STIER zu zahlen.

 

 

§ 7 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der IT-STIER verlassen hat. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch IT-STIER hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

 

§ 8 Mängelhaftung

(1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

 

(2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu fordern. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl entweder durch Mangelbeseitigung oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache. Im Fall der Mangelbeseitigung werden die erforderlichen Aufwendungen nur insoweit ersetzt, als diese nicht dadurch erhöht worden sind, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht worden ist.

 

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

 

(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

(6) Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Abs. 3 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

 

(7) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

(8) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist , ist die Haftung ausgeschlossen.

 

(9) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

 

(10) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

 

 

§ 9 Gesamthaftung

(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 8.6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

 

(2) Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

 

(3) Soweit Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

§ 10 Rücksendung/Nacherfüllungsabwicklung

Mangelhafte Produkte sind unter Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie der Liefer- oder Rechnungsdokumente mit einer genauen Fehlerbeschreibung an die IT-STIER, Hindenburgstraße 13d, 23879 Mölln oder, wenn vereinbart an den Lieferanten einzusenden bzw. anzuliefern. Durch den Austausch von Einzelteilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen bezüglich der Ansprüche und Rechte wegen Mängeln in Kraft. Hiervon ausgenommen ist Verjährung bezüglich der durch die Mängelbeseitigung betroffenen Teile. Der Käufer ist zu einer regelmäßigen und ordnungsgemäßen Datensicherung verpflichtet und hat dafür Sorge zu tragen, dass die Daten vor Übersendung der Waren gesichert sind. IT-STIER übernimmt keine Haftung für verlorengegangene Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden. Kosten der Datensicherung oder Neuinstallation von Software oder der Geräte selbst bezüglich der zu reparierenden Geräte werden durch IT-STIER nicht übernommen.

 

 

§ 11 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die IT-STIER aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden IT-STIER vom Käufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die IT-STIER auf Verlangen des Käufers nach dessen Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.

 

(2) Die Ware bleibt Eigentum der IT-STIER (Vorbehaltsware). Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für IT-STIER als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne IT-STIER zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren, entsteht für IT-STIER grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Abnehmer Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.

 

(3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht im Zahlungsverzug gegenüber IT-STIER befindet. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Er ist verpflichtet, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen, bis IT-STIER ihm schriftlich mitteilt, dass sie dies selbst vornehmen möchte. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt.

 

(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der IT-STIER hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.

 

(5) Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, liegt drohender Zahlungsverzug nahe, ist seine Kreditwürdigkeit gemindert oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist IT-STIER berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.

 

(6) Zu Sicherungszwecken erhält IT-STIER Zutritt zu den Räumen und Zugang zu den Lieferungs- und Buchhaltungsunterlagen. Insbesondere erhält IT-STIER auf erstes Anfordern eine Debitoren- Saldenliste mit Kundenadressen.

 

(7) In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.

 

(8) Die Sicherheiten erstrecken sich auch auf Waren, die im Rahmen eines Insolvenzverfahren einseitig im Wege der Erfüllungswahl vom Insolvenzverwalter gefordert und/oder erworben werden.

 

(9) Die Abtretungen werden angenommen.

 

§ 12 Zahlung

(1) Die Rechnungen sind per Bankeinzug / Banküberweisung / Bar oder PayPal zahlbar und sofort fällig, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d. h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Die Ware kann gegen eine geringe Gebühr gegen Transportschaden versichert werden.

 

(2) IT-STIER ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

 

(3) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer endgültigen Einlösung als Zahlung.

 

(4) Eventuell eingeräumte Skontoabzüge dürfen nur vorgenommen werden, wenn sämtliche fälligen Rechnungen fristgerecht bezahlt sind. Der Zahlungseingang bei IT-STIER ist maßgebend.

 

(5) Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung und/oder Anhängigkeit eines Insolvenzverfahren. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

 

(6) Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

 

§ 13 Abtretungsverbot

Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sofern es sich nicht um generell unabtretbare Ansprüche gem. § 8 Ziffer 8 dieser AGB (Gewährleistungsansprüche) handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots überwiegen.

 

§ 14 Verwendung der Produkte

Die Produkte sind für die übliche kommerzielle Verwendung gemäß den Betriebsanweisungen und nicht für eine Verwendung in kritischen Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken, militärischen Einrichtungen oder medizinischen Geräten mit lebenserhaltender Funktion oder zur Herstellung von Waffen vorgesehen. Für eine Verwendung in diesen Bereichen wird keine Haftung übernommen.

 

 

§ 15 Gewerbliche Schutzrechte

Sämtliche für die Produkte bestehenden gewerblichen Schutzrechte sind und bleiben Eigentum der Lieferanten. Jede Benutzung erfordert die Genehmigung durch den entsprechenden Lieferanten. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem gewerblichen Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf und dem Endkunden zur alleinigen Nutzung überlassen, d. h. er darf diese weder kopieren noch verändern, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Die Software wird gemäß den Lizenzverträgen der Lieferanten geliefert, deren Einhaltung der Kunde bereits an dieser Stelle zusichert. IT-STIER übernimmt keine Haftung für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte, wenn die Produkte aus dem von IT-STIER vorgesehenen „Verkaufsland“ in ein anderes Land exportiert werden, da nicht gewährleistet werden kann, dass alle Rechte dort geschützt sind.

 

 

§ 16 Geheimhaltung

Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen von IT-STIER zugänglich werdenden Informationen, die auf Grund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von IT-STIER erkennbar sind und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist – weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben

oder in irgendeiner Weise zu verwerten.

 

 

§ 17 Datenschutz und Datenspeicherung

Die IT-STIER ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

Kundendaten werden gemäß § 33 BDSG gespeichert.

 

§ 18 Export

Die Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland unterliegt den deutschen, EU- und US-amerikanischen Ausfuhrbestimmungen. Der Käufer hat für das Einholen der Ausfuhrgenehmigungen beim Bundesausfuhramt Eschborn selbst zu sorgen. Er ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher

verantwortlich.

 

 

§ 19 Anwendbares Recht

(1) Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen IT-STIER und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Ratzeburg Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. IT-STIER ist jedoch berechtigt, den Käufer an jedem anderen Gerichtsstand zu verklagen. Weiterhin ist Ratzeburg Erfüllungsort sowie Übergabeort im Sinne der Verpackungsverordnung.

 

(2) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

 

 

§ 20 Projektgeschäfte

Bietet der Hersteller für Projektgeschäfte spezielle Projektpreise an, muss der Käufer IT-STIER innerhalb von 10 Tagen nach Aufforderung eine Kopie des Abliefernachweises der Produkte sowie der Rechnung an den Endkunden zur Verfügung stellen. Der Käufer ist verpflichtet, die jeweiligen Richtlinien im Projektgeschäft zu beachten. Dies gilt auch für die Aufbewahrungspflicht der zum Projektgeschäft gehörenden Unterlagen nach handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Falls der Käufer gegen unsere oder die Richtlinie des Herstellers verstößt, hat IT-STIER das Recht, die zu Unrecht vom Käufer vereinnahmten Beträge zurück zu belasten und den Käufer von zukünftigen speziellen Projektpreisen auszuschließen.

 

 

§ 21 Werbung

Der Käufer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, Werbung der Firma IT-STIER per Telefax oder E-Mail ohne vorherige Aufforderung übermittelt zu bekommen.